Prüfung der Anforderungen
Wir prüfen Dokumentenart, Zielland und die Vorgaben des Empfängers und erläutern gegebenenfalls erforderliche vorherige Beglaubigungen oder Übersetzungen.
Abwicklung von Dokumenten mit Bezug zu England und Wales zur Verwendung im Ausland: Wir koordinieren die passende notarielle Beglaubigung und das Apostillenverfahren beim FCDO. Wir prüfen, ob Dokument und Empfänger eine elektronische oder Papierapostille erfordern, und erläutern Verfahren und Gesamtkosten vor Beginn.
Dokumentenanforderungen und Gesamtkosten werden vor Beginn erläutert.
Wir prüfen den Bezug des Dokuments zu England und Wales und seinen Verwendungszweck und koordinieren anschließend das passende notarielle Verfahren. Bei geeigneten elektronisch signierten Dokumenten organisieren wir das e-Apostille-Verfahren und bestätigen die Vorgaben des Empfängers.
Wir prüfen Dokumentenart, Zielland und die Vorgaben des Empfängers und erläutern gegebenenfalls erforderliche vorherige Beglaubigungen oder Übersetzungen.
Wir erläutern Leistungsumfang, Schritte und Gesamtgebühren einschließlich Mehrwertsteuer, bevor wir die Durchführung vereinbaren.
Sie erhalten Ihr beglaubigtes Dokument in der elektronischen oder Papierform, die dem Verfahren und den Anforderungen des Empfängers entspricht.
Bei der Vorlage eines Abschlusszeugnisses oder einer Notenübersicht bei einer Hochschule oder Berufsorganisation im Ausland.
Wenn ein Arbeitgeber oder eine Zulassungsstelle ein beglaubigtes amtliches Dokument verlangt.
Geburts-, Heirats- und Personenstandsurkunden sowie Einverständniserklärungen eines Elternteils oder gesetzlichen Vertreters für Auslandsreisen eines Kindes, je nach Zielland und Vorgaben des Empfängers.
Bei der Bevollmächtigung einer Person für einen Kauf, Verkauf oder eine andere Transaktion gemäß den Vorgaben des Empfängers.
Wenn eine Bank eine beglaubigte Pass- oder Ausweiskopie und gegebenenfalls eine Apostille verlangt.
Bei der Vorlage von Registerauszügen, Unternehmensunterlagen oder Vertretungsnachweisen bei einem Empfänger im Ausland.
Die Anforderungen richten sich nach Dokument, Zielland und Empfänger.
Für Dokumente mit Bezug zu England und Wales koordinieren wir die passende notarielle Beglaubigung und das Apostillenverfahren beim FCDO. Wir prüfen, ob Dokument und Empfänger eine elektronische oder Papierapostille erfordern, und erläutern Verfahren und Gesamtkosten vor Beginn.
Der Notar beglaubigt Unterschriften und Dokumente zur Verwendung im Ausland. Geeignete Angelegenheiten können nach den notariellen Berufsregeln aus der Ferne bearbeitet werden. Die Legalisierungsstelle des FCDO stellt die Apostille aus. Die Dokumentenart bestimmt das passende Format.
Die britische Legalisierungsstelle stellt die Apostille nach der entsprechenden Dokumentenbeglaubigung aus.
Dokumentenkategorie, Unterschrift und Vorgaben des Empfängers bestimmen das passende Format.
Die notariellen Berufsregeln von 2026 sehen Fernverfahren für geeignete Angelegenheiten mit Bezug zu England und Wales vor.
Eine Bescheinigung zu Herkunft, Unterschrift, Eigenschaft des Unterzeichners und Siegel des Dokuments.
Bestätigung, dass eine Dokumentenkopie mit dem Original übereinstimmt.
Beglaubigung einer Unterschrift nach dem anwendbaren Verfahren.
Eine Apostille zusätzlich zur beglaubigten Passkopie.
Bestätigung, dass eine Passkopie mit dem Original übereinstimmt.
Eine Apostille für eine entsprechend beglaubigte Vollmacht.
Beglaubigung der Unterschrift des Vollmachtgebers.
Teilen Sie uns mit, welches Dokument Sie beglaubigen lassen möchten oder welche Dokumentendienstleistung Sie benötigen. Wir antworten zeitnah mit einem klaren Ablauf und dem Gesamtpreis einschließlich aller Gebühren und der Mehrwertsteuer.
Wir koordinieren Apostillen für diese Dokumente entsprechend ihrem Format und den Vorgaben des Empfängers. Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit, damit wir das passende Verfahren erläutern können.
Koordination von Apostillen für Dokumente zur Verwendung außerhalb des Ausstellungslandes, je nach Dokumentenart und Zielland.
Geburts-, Heirats- und weitere Personenstandsdokumente, bei denen das passende FCDO-Apostillenformat nach Dokumentenkategorie bestimmt wird.
Abschlusszeugnisse und Qualifikationsnachweise, bei denen geeignete notarielle oder anwaltliche Beglaubigungen für das FCDO-Verfahren geprüft werden.
Unternehmens- und Registerdokumente mit Bezug zu England und Wales, geprüft auf die erforderliche Beglaubigung.
Vollmachten und notarielle Handlungen, bei denen die Möglichkeit eines Fernverfahrens anhand der Transaktion und des Bezugs zu England und Wales geprüft wird.
Pass- und Dokumentenkopien, bei denen die Beglaubigungsvorgaben des Empfängers und die Anforderungen an eine elektronische oder Papierapostille geprüft werden.
Weitere öffentliche und notarielle Dokumente mit Bezug zu England und Wales, vorbereitet für das passende Apostillenverfahren beim FCDO.
Nach Prüfung Ihres Dokuments und seines Verwendungszwecks erläutern wir die erforderlichen Schritte, den Leistungsumfang und den voraussichtlichen Zeitrahmen. Sie erhalten ein Gesamtangebot einschließlich Gebühren und Mehrwertsteuer. Jede zusätzliche Leistung wird vor ihrer Durchführung mit Ihnen besprochen und vereinbart.
Teilen Sie uns mit, welches Dokument Sie beglaubigen lassen möchten oder welche Dokumentendienstleistung Sie benötigen. Wir antworten zeitnah mit einem klaren Ablauf und dem Gesamtpreis einschließlich aller Gebühren und der Mehrwertsteuer.
Wir prüfen den Bezug des Dokuments zu England und Wales und seinen Verwendungszweck und koordinieren anschließend das passende notarielle Verfahren. Bei geeigneten elektronisch signierten Dokumenten organisieren wir das e-Apostille-Verfahren und bestätigen die Vorgaben des Empfängers.
Der Notar beglaubigt Unterschriften und Dokumente zur Verwendung im Ausland. Geeignete Angelegenheiten können nach den notariellen Berufsregeln aus der Ferne bearbeitet werden. Die Legalisierungsstelle des FCDO stellt die Apostille aus. Die Dokumentenart bestimmt das passende Format.
Der Notar beglaubigt Unterschriften und Dokumente zur Verwendung im Ausland. Geeignete Angelegenheiten können nach den notariellen Berufsregeln aus der Ferne bearbeitet werden. Die Legalisierungsstelle des FCDO stellt die Apostille aus. Die Dokumentenart bestimmt das passende Format.
Vollmachten und notarielle Handlungen, bei denen die Möglichkeit eines Fernverfahrens anhand der Transaktion und des Bezugs zu England und Wales geprüft wird.
Unternehmens- und Registerdokumente mit Bezug zu England und Wales, geprüft auf die erforderliche Beglaubigung.
Nach Prüfung Ihres Dokuments und seines Verwendungszwecks erläutern wir die erforderlichen Schritte, den Leistungsumfang und den voraussichtlichen Zeitrahmen. Sie erhalten ein Gesamtangebot einschließlich Gebühren und Mehrwertsteuer. Jede zusätzliche Leistung wird vor ihrer Durchführung mit Ihnen besprochen und vereinbart.
Geburts-, Heirats- und weitere Personenstandsdokumente, bei denen das passende FCDO-Apostillenformat nach Dokumentenkategorie bestimmt wird.
Abschlusszeugnisse und Qualifikationsnachweise, bei denen geeignete notarielle oder anwaltliche Beglaubigungen für das FCDO-Verfahren geprüft werden.